Befugnisse der Ermittlungsbehörden zu Information und Geheimhaltung

Velten, Petra: Befugnisse der Ermittlungsbehörden zu Information und Geheimhaltung

Über Umfang und Kontrolle daraus resultierender Macht. Die Arbeit hat die Besonderheiten der Macht zum Gegenstand, die den Ermittlungsbehörden durch Befugnisse zur Verfügung über Informationen zuwächst. Es werden drei Fallkonstellationen untersucht, in denen die Ermittlungsbehörden durch ihre Informationen auf die Entscheidungen Dritter über die Preisgabe von Grundrechten Einfluß nehmen und dabei eine gewisse rechtliche und vor allem faktische Freiheit haben, darüber zu entscheiden, inwiefern sie jene über die eigene Funktion, ihre Tätigkeit und deren Ergebnisse informieren. Das Problem derartiger Rechte zum Umgang mit Informationen besteht nun darin, daß die Rechtmäßigkeit des Informationsverhaltens nur beurteilen kann, wer auch die Informationen kennt, die verschwiegen werden dürfen. Dieses Kontrolldefizit setzt sich fort, wo von der Rechtmäßigkeit des Informationsverhaltens die Rechtmäßigkeit von Grundrechtseingriffen abhängt. Es wird daher nach der Kontrollierbarkeit der Ausübung solcher Befugnisse und als Folge davon der Reichweite der hierdurch begründeten Macht sowie nach der verfassungsrechtlichen Relevanz möglicher Kontrolldefizite zu fragen sein. Das Recht, über Informationen zu verfügen, läßt sich - zunächst noch unspezifiziert - als die Befugnis charakterisieren, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Umfang man Dritten Informationen erteilt. Aus der Sicht dieser Dritten stellt es sich als fehlender Anspruch auf vollständige und/oder richtige Bekanntgabe von Informationen dar. Hier geht es nun nicht darum, alle denkmöglichen Gründe durchzumustern, die eine rechtliche Zuordnung der Informationen zu der einen oder anderen Seite rechtfertigen - etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und die Notwendigkeit der Erfüllung staatlicher Aufgaben andererseits oder die Aufgaben der Gerichte einerseits und diejenigen der Ermittlungsbehörden andererseits. Es interessiert vielmehr nur die durch solche Rechte selbst erst begründete Beziehung zwischen Ermittlungsbehörden und Grundrechtsinhabern unter dem Aspekt, in welchem Umfang diese Rechte den Ermittlungsbehörden Herrschaft über Grundrechte einräumen. Es geht also um die Wirkung des durch solche Befugnisse ermöglichten Informationsverhaltens und um die verfassungsrechtliche Bewertung dieser Wirkung. Den rechtlichen Maßstab erhält man als Antwort auf die Frage, welchen Kontrollen staatliche Macht unterworfen sein sollte. Die Bewertung hängt im Ergebnis davon ab, ob die durch das Recht zur Verfügung über Informationen begründete Macht sich derartigen Kontrollen fügt. 269 Seiten, broschiert (Strafrechtliche Abhandlungen. N. F.; Band 94/Duncker & Humblot 1995) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt

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Sachgebiete: Öffentliches Recht | Strafrecht | Prozessrecht
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