Schanbacher, Dietmar: Ratio legis Falcidiae
Die falzidische Rechnung bei Zusammentreffen mehrerer Erbschaften in einer Hand. Die Lex Falcidia reservierte den Erben gegenüber Legaten bekanntlich ein Viertel der Erbschaft; soweit Legate über drei Viertel der Erbschaft hinaus hinterlassen waren, wurden sie gekürzt. Gegenstand der Untersuchung ist die Auswirkung des Zusammentreffens mehrerer Erbteile oder auch Erbschaften in einer Hand auf die Berechnung der Legate nach der lex Falcidia. Indem der Autor sich den Quellen frei von dem Zwang zu harmonisierender Deutung nähert, und mit Zurückhaltung, was die Frage der Interpolationen angeht, zeigt er das klassische Recht als in einer Entwicklung befindlich, welche ihren Ausgang von den zwei prinzipiellen Lösungsmustern (1) Trennung der Erbteile und Sonderung (separatio) der Legate einerseits, (2) Vereinigung der Erbteile und Zusammenfassung (contributio) der Legate andererseits, nimmt. Einiges spricht dafür, daß der Gegensatz dieser Lösungen ein Gegensatz zwischen den beiden Rechtsschulen gewesen ist. Vereinigung und Kontribution scheinen von den Sabinianern, Trennung und Separation von den Proculianern favorisiert worden zu sein. Die Hochklassik (Julian) findet zu einer zwischen Trennung und Vereinigung durch Differenzierung vermittelnden Lösung. Die Spätklassik übernimmt (vor allem mit Papinian und Paulus) die gefundene Differenzierung, ersetzt jedoch die Vereinigungslösung durch ein abweichendes Verfahren, die sog. 'Aufhilfe'. Der Streit um contributio oder separatio legatorum bei der Pupillarsubstitution entscheidet sich erst jetzt. 253 Seiten, broschiert (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge; Band 22/Duncker & Humblot 1995) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt
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