Hoffmann, Birgit: Das Verhältnis von Gesetz und Recht
Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG. Die Autorin zeigt, dass die doppelte Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG keineswegs tautologisch ist, sondern durch den Rückgriff auf überpositives Recht Korrekturmöglichkeiten des Gesetzes offen hält. Die Verfasserin untersucht das Verhältnis von Gesetz und Recht in mehrperspektivischem Zugriff, indem sie die Bindung an Gesetz und Recht aus verfassungsrechtlicher und verfassungshistorischer Sicht erörtert, um sodann den rechtstheoretischen Rahmen der Problematik zu entfalten. Die verbreitete These, dass die - durch die Erfahrungen des NS-Unrechts geprägte - Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG lediglich tautologischen Charakter habe, wird dabei widerlegt. Spätestens seit der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Aufarbeitung "unrechtsstaatlicher" Vergangenheit hat es sich als verfehlt erwiesen, das Problem von Gesetz und Recht als ein lediglich historisches aufzufassen. Die Aufarbeitung von Unrecht ist nach allem ohne den Rückgriff auf überpositives Recht nicht befriedigend zu leisten. Die Rechtspraxis wendet in diesem Zusammenhang nach wie vor die Radbruchsche Formel an, die am Maßstab der Menschenrechte und neuerer Gerechtigkeitstheorien zu präzisieren und fortzuentwickeln ist. Der Verfasserin gelingt es so aufzuzeigen, dass die Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG Korrekturmöglichkeiten des Gesetzes offen hält und auch im demokratischen Rechtsstaat von ungebrochener Aktualität ist. 337 Seiten, broschiert (Schriften zur Rechtstheorie; Band 212/Duncker & Humblot 2003) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt
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