Straube, Sascha: Zum gemeinsamen Ursprung von Recht, Gerechtigkeit und Strafe in der Philosophie Friedrich Nietzsches
Die Arbeit will zur Erschließung der Rechtsphilosophie Nietzsches beitragen, die gerade kein Recht des Stärkeren proklamiert. Für Nietzsche fußt jegliches Recht auf Kommunikation, da Recht nur als Ergebnis von Verhandlungen entstehen kann. Und auf die Verhandlungssituation kommt es Nietzsche an. Er denkt in Zwei-Personen-Konflikt-Situationen, in ursprünglichen Beziehungen inter partes. Die »gegenseitige Machtabschätzung« zeigt sich als das zentrale und verbindende Element der von Nietzsche entworfenen Konstellationen. Die Natur stellt kein Recht oder Unrecht zur Verfügung. Recht entsteht erst, wenn die Parteien Rechte zuerkennen. Dabei wird der Einfluss des Willens zur Macht sichtbar, der auch die Geschicke der Rechtsentstehungssituation lenkt. Auf diese ursprüngliche Konfliktsituation stößt der Autor auch im Rahmen der Gerechtigkeitskonzeption Nietzsches und bei dessen Blick auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie zwischen strafendem Staat und Täter. 186 Seiten, broschiert (Schriften zur Rechtstheorie; Band 258/Duncker & Humblot 2012) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt, Filzstiftfleck auf Einband, leichte Lagerspuren
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